Bilanzen
In der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 05.12.2017 haben die Mitglieder der Gesellschaft folgende Richtlinien beschlossen:
“…in Bezug auf die Personalkosten, die Entwicklung (den Bedarf) der humanen Ressourcen an die Dienstleistungsbedürfnisse anzupassen und folglich die Personalausgaben im Verhältnis zur durchgeführten Tätigkeit zu überprüfen und im Sinne der Angemessenheit zu begrenzen.”