Die TARI in Fogliano Redipuglia
Beschreibung
Im Gemeindegebiet von Fogliano Redipuglia wird die kommunale Abgabe für Abfälle (Tari) zur Deckung der Kosten für die Verwaltung von festen städtischen Abfällen erhoben.
Zur Zahlung der Abgabe ist verpflichtet, wer Eigentümer oder Inhaber, in welcher Form auch immer, von Räumlichkeiten und unbebauten Flächen im Gemeindegebiet ist, die für jede Art von Nutzung bestimmt sind und potenziell städtische Abfälle produzieren können.
Die Abfallbewirtschaftung bleibt bei Isontina Ambiente auf der Grundlage der geltenden Vorschriften in diesem Bereich.
Die Steuerhoheit liegt bei der Gemeinde.
Präsentationsmodus
Bei der Stelle (*):
- RONCHI DEI LEGIONARI - Piazza Unità, 1
Mittwoch von 9.00 bis 12.30 und von 14.30 bis 16.30 (von 14.30 bis 15.30 nur nach vorheriger Anmeldung #) - GRADISCA D'ISONZO - via della Campagnola, 1
Dienstag von 9.00 bis 12.30 und von 14.30 bis 16.30 - GORIZIA - via De Gasperi 43
Montag von 9.00 bis 12.30 und von 14.30 bis 16.30
Donnerstag von 14.30 bis 16.30 - CORMONS - via N. Sauro 16
Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr
Per Einschreiben A.R.: adressiert an: Isontina Ambiente S.r.l. Via Brigata Pavia, 140 - 34170 Gorizia (GO)
Per E-Mail: segreteria@isontinambiente.it
Per PEC: isontinambiente@legalmail.it
Downloadbare Formulare
TARI-Unterwerfung für Haushaltsnutzer - Anmeldung/Änderung
TARI-Unterwerfung für nicht gewerbliche Nutzer - Anmeldung/Änderung
Beendigung der TARI-Unterwerfung
Antrag auf Ratenzahlung der TARI
Antrag auf Neuberechnung der TARI
Antrag auf Rückerstattung TARI
Berechnungsmodus
Die Modalität für die Anwendung der Steuer obliegt der Verordnung zur Regelung der Abfallgebühr, die vom Gemeinderat genehmigt wurde und auf der Website der Gemeinde Fogliano Redipuglia eingesehen werden kann.
Wann man bezahlt
Die Gemeinde Fogliano Redipuglia beschließt jährlich die Fälligkeitstermine für die Raten der Tari.
Es ist eine Vorauszahlung und eine Nachzahlung vorgesehen: weitere Nachzahlungen sind für besondere Situationen (Beendigungen, Übernahmen, neue Anschlüsse nach der Ausstellung der Rechnungen usw.) vorgesehen.
Wo und wie man bezahlt
Die Mitteilung kann über die Plattform PagoPA oder über das Modell F24 bei allen Postämtern, Bankfilialen, über die Online-Banking-Dienste (Internet) und bei den Tabakläden mit einer Gebührenhöhe, die vom verwendeten Zahlungssystem abhängt, bezahlt werden.
TARIFE
Jahresgebühr
Die TARI wird basierend auf dem für das Kalenderjahr angewendeten Tarif gezahlt.
Die Gebühr für Haushaltskunden richtet sich nach der Fläche und der Anzahl der Bewohner.
Die Gebühr für nicht-haushaltsnahe Nutzungen richtet sich nach der Fläche und der Art der ausgeübten Tätigkeit.
Tagesgebühr
Die Tagesgebühr, die für Nutzer erhoben wird, die vorübergehend (*) öffentliche Räume oder Flächen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder mit einem Wegerecht belastet sind, besetzen, unabhängig davon, ob sie eine Genehmigung haben oder nicht. Sie wird auf der Grundlage der Quadratmeter der besetzten Fläche für die Tage der Besetzung berechnet, bestimmt auf der Grundlage des jährlichen Steuersatzes, anteilig pro Tag, erhöht um einen prozentualen Betrag von 100 %.
(*) Unter vorübergehender Beschäftigung versteht man die Nutzung von weniger als 183 Tagen im Laufe des Jahres, auch wenn diese nicht kontinuierlich ist.
Für Informationen (*)
- RONCHI DEI LEGIONARI - Piazza Unità, 1
Mittwoch von 9.00 bis 12.30 und von 14.30 bis 16.30 (von 14.30 bis 15.30 nur nach vorheriger Anmeldung #) - GRADISCA D'ISONZO - via della Campagnola, 1
Dienstag von 9.00 bis 12.30 und von 14.30 bis 16.30 - GORIZIA - via De Gasperi 43
Montag von 9.00 bis 12.30 und von 14.30 bis 16.30
Donnerstag von 14.30 bis 16.30 - CORMONS - via N. Sauro 16
Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr
CALL CENTER kostenlose Telefonnummer 800844344 (aktiv von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr)
EMAIL segreteria@isontinambiente.it
FAX 0481 - 770633
ISEE-VORTEILE: ÜBERPRÜFEN SIE, WIE SIE DIESE BEI IHRER GEMEINDE ANFORDERN KÖNNEN
NICHTHAUSHALTSNUTZUNGEN - ANTRAG AUF REDUZIERUNG DER ABFALLGEBÜHR (D.Lgs. 152/06 Art. 238 Abs. 10)
Die nicht-domestischen Nutzer, die sich entschieden haben, die recycelbaren Fraktionen ihrer städtischen Abfälle außerhalb des öffentlichen Dienstes zu entsorgen und nachweisen können, dass sie zur Wiederverwertung über eine Bescheinigung des Unternehmens, das die Abfallverwertung durchführt, übergeben wurden, können die Reduzierung der Abfallgebühr über das untenstehende Formular beantragen, das bis zum 31.01. jedes Kalenderjahres an Isontina Ambiente gesendet werden muss.
FORMULAR ATTESTIERUNG DER ERFOLGREICHEN WIEDERGEWINNUNG
(*) DER SERVICE AN DEN SCHALTERN IST AUCH NUR NACH VORHERIGER TERMINVERGABE VERFÜGBAR:
- ÜBER DIE JUNKER APP
- ÜBER DIE WEBSITE
- DURCH DIE GRÜNE NUMMER 800844344